Hinweise zu Verpackungen

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
  • Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück. Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.

 

Hinweis auf Teilnahme am Sammel- und Verwertungssystem der European Recycling Platform (ERP)
Austria GmbH

Hinsichtlich der von uns in Umlauf gebrachten lizenzierungspflichtigen Verpackungen, hat
sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflicht nach §
13 g Abs. 2 AWG dem bundesweit tätigen Sammel- und Verwertungssystem der European
Recycling Platform (ERP) Austria GmbH angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie
auf der Webseite der European Recycling Platform (ERP) Austria GmbH.

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